Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge die zwischen der Trimness GmbH und ihren Mitgliedern abgeschlossen wurden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit der Trimness GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des von der Trimness GmbH betriebenen Fitnessstudios berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt durch Unterschrift des Mitglieds zustande. Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres können einen Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters abschließen.

1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website schließt das Mitglied durch das Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ einen verbindlichen Vertrag mit der Trimness GmbH ab.
Die Trimness GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E- Mail zu. Die Trimness GmbH kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. Membercard
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine Membercard, die ihm den Zutritt zu dem Studio bzw. den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios. Die Membercard ist nach der vollständigen Zahlung Eigentum des Mitglieds, die Kosten für die Membercard werden im Falle einer Kündigung durch das Mitglied oder durch die Trimness GmbH nicht zurückerstattet.

2. NUTZUNG DER STUDIOS

2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu dem Studio oder der Studios und ist berechtigt, dieses bzw. diese während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. Die Trimness GmbH ist berechtigt, das Studio oder einzelne Räumlichkeiten bis zu acht Stunden innerhalb der Öffnungszeit für Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. Die Trimness GmbH wird die Zeit, Dauer und den Grund der Sperrung mindestens 3 Tage vor der Sperrung bekannt geben.

2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3. Zutritt nur mit Membercard
Durch die Membercard erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne Mitnahme der Membercard ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nur in Ausnahmefällen (Kulanz) und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises möglich.

2.4. Hausordnung
Die Trimness GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder des Studios. Bei Nichteinhaltung der Hausordnung ist die Trimness GmbH berechtigt, das Mitglied welches gegen die Hausordnung verstoßen hat außerordentlich zu kündigen.

2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. 2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde oder ein separater Zusatzvertrag zwischen der Trimness GmbH und dem Mitglied geschlossen wurde.

2.7. Anspruch
Ein Anspruch auf bestimmte Sport -und Fitnessangebote, vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen, Geräte, Kurse, Kinderbetreuung und Trainerbetreuung besteht nur, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde oder ein separater Zusatzvertrag zwischen der Trimness GmbH und dem Mitglied geschlossen wurde. Die Trimness GmbH behält sich aus wirtschaftlichen Gründen vor, dass Leistungsangebot in einem verhältnismäßigen und zumutbaren Rahmen, zeitlich und preislich anzupassen.

2.8. Fotos/Videos
Die Trimness GmbH ist berechtigt, während der Öffnungszeiten Fotos und Videos in den Betriebseigenen Räumen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit zu machen und für digitale und analoge Werbezwecke zu nutzen.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit der Membercard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Membercard zu sorgen. Einen Verlust der Membercard hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Membercard gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung der Membercard / Ersatz-Membercard
Für die Ausstellung der Membercard bei Vertragsschluss wird der auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Kaufpreis fällig. Für die Neuausstellung der Membercard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird der auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Kaufpreis für einen Ersatz der Member-Card fällig. Die alte Membercard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Membercard ihre Gültigkeit.

3.3. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.3.1. Das Mitglied ist verpflichtet, der Trimness GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc. entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.3.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc. der Trimness GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3.4. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Membercard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der Trimness GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Membercard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass die Membercard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied der Trimness GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von der Trimness GmbH gespeichert wird. Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich die Trimness GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.5. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist nicht gestattet, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist dem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen, in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Membercard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.2. Preisanpassungsrecht
Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist die Trimness GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht oder sich die Marktbedingungen ohne Selbstverschuldung ändern. Die Trimness GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Membercard) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der Trimness GmbH hierfür ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die Trimness GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Mahnkosten und Bankgebühren auch Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Inkassokosten, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die Trimness GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und den gesamten Restbeitrag bis zum Ende der vertraglichen Laufzeit fällig zu stellen. In diesem Falle ist die Trimness GmbH berechtigt Dritte mit der Realisierung der Forderung zu beauftragen.

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit, soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist. Die Vertragslaufzeit der Mitgliedsverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich, wenn nicht zwei Monate vor der Verlängerung gekündigt wurde, um unbestimmte Zeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Im Verlängerungsfall richtet sich das monatliche Nutzungsentgelt nach der jeweils gültigen Preisliste.

5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die maximale Stillegungsdauer (Monate pro Jahr) ist auf dem Vertragsdeckblatt anzugeben. Unangetastet bleibt das Recht auf Ruhestellung bei Schwangerschaft oder im Krankheitsfall. In diesem Fall ist das Mitglied verpflichtet einen Nachweis in Form eines ärztlichen Attests zu erbringen. Die Ruhestellung beginnt am 01.des Folgemonats in dem das Attest bei der Trimness GmbH eingereicht wird. Rückwirkend werden keine Mitgliedsbeiträge durch die Trimness GmbH erstattet.

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der Trimness GmbH mindestens sieben Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann keine Leistungen von der Trimness GmbH in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt.
– Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die Trimness GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
Macht das Mitglied aufgrund einer Krankheit gebrauch vom Sonderkündigungsrecht, ist das Mitglied verpflichtet, der Trimness GmbH anhand eines ärztlichen Attestes nachzuweisen, dass eine dauerhafte Sportuntauglichkeit gegeben ist.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe von Gründen zu erklären bzw. anzuzeigen.

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Einschreiben an die Trimness GmbH, Bergedorfer Str.28, 21502 Geesthacht oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (info@trimness.de) zu versenden.

6. HAFTUNG / DIEBSTAHL / SCHADENERSATZ

6.1. Körperliche Eignung
Dem Mitglied ist bekannt, dass die Nutzungen der Einrichtungen der Trimness GmbH, insbesondere bei nicht richtiger Anwendung und fehlender körperlicher Eignung, Gesundheitsrisiken mit sich bringen können. Aus diesem Grunde geschieht die Nutzung der Einrichtungen und Geräte grundsätzlich auf eigene Gefahr. Insbesondere hat das Mitglied seine körperliche Eignung vor der Nutzung der Einrichtungen eigenverantwortlich zu prüfen.

6.2. Diebstahl
Jedes Mitglied ist verpflichtet, mitgebrachte Kleidung und Wertgegenstände in den dafür vorgesehenen abschließbaren Schränken unterzubringen und diese abzuschließen. Für den Verlust oder die Beschädigungen von Wertsachen, die in die Geschäftsräume der Trimness GmbH mitgebracht werden, wird eine Haftung der Trimness GmbH ausgeschlossen.

6.3. Schadenfall / Schadenersatz
Die Haftung der Trimness GmbH ist der Höhe nach auf die Deckungssummen der von der Trimness GmbH abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen begrenzt. Eine Haftung bei der Verursachung von Schäden durch Dritte, die nicht durch Mitarbeiter/innen der Trimness GmbH verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Eine Haftung tritt nur ein, wenn der Trimness GmbH ein Verschulden in Form von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz an der Verursachung des Schadens nachzuweisen ist.

6.3.1. Wird es der Trimness GmbH aus Gründen höherer Gewalt unmöglich Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Recht des Mitgliedes zur Benutzung der Einrichtung und Leistungen verlängert sich jedoch für die Dauer der Ausfallzeit.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Änderungen dieser AGB
Die Trimness GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die Trimness GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen und dem Mitglied Gelegenheit geben den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach der Inkenntnissetzung zu widersprechen. Die Trimness GmbH wird das Mitglied besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die der gewollten Regelung am nächsten kommt.

7.3. Vertragssprache ist deutsch.

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